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Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)

Im Wesentlichen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des österreichischen Handels. Darüber hinaus haben folgende Punkte für Verbraucher einerseits, wie auch für Wiederverkäufer andererseits, Wirksamkeit:

1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich Ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragspartnern.

 

2. Preis

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders aus drücklich vermerkt ist, exklusive Mehrwertsteuer (MwSt) zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelung in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstell en oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierungen etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

 

3. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Wurde keine gegenteilig Vereinbarung getroffen, sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware per Bankeinzug oder Überweisung zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilza hlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

 

4. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögen, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze e rfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttoberechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug desKunden sind wir von allen weiteren Leistungs – und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom V ertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde ohne dazu berechtig zu sein vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen, im letzteren Fall ist er Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder des tatsächlich entstanden Schaden zu bezahlen.

Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbr aucher vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt die Rücktritts erklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen mit denen Ausführungen vereinbarungsgemäß innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

 

5. Mahn – und Inkassos pesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die den Gläubigern entstehenden Mahn – und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzten, wobei er sich im speziellen verpflicht et, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze des Inkassoinstitutes gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger des Mahnwesens selbst betreibt, verpflichte t sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung desSchuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.

6. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalte n keine Kosten für Zustellung. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug) sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetra ges, pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassender Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware ande rweitig zu verwenden.

 

7. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

 

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens

 

9. Schadensersatz

Sämtliche Schadensersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften fü r Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthalten oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadensersatzanspruch neben oder anstelle ein es Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

 

10. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigt weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zuminde st grob fahrlässig verschuldet worden ist.

11. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltungsmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorb ehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtig, angefallene Transport – und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pf ändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichen

Geschäftsbetrieb der Handel mit dem von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisförderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, besonders für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

 

12. Forderungsabtretung

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seiner Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Postenliste einzutragen und auf Lieferscheinen, Faktura etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingegebenen Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unseren Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

 

13. Zu Rückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

 

14. Rechtswahl. Gerichtstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN – Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkei t. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

 

15. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltene personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde istverpflichtet, uns Änderun gen seiner Wohn – bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum, der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknu tzungs – oder Verwertungsrechte.

Technische Änderungen und Irrtümer (Druckfehler) sowie Preisänderungen vorbehalten.

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